»Streik gilt als Ungehorsam«
Öffentlicher Dienst: Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und gewerkschaftliche Aktionsformen in der Coronakrise. Ein Gespräch mit Johanna Wenckebach
Oliver RastKommunale Unternehmerverbände und das Bundesinnenministerium lehnen Streikaktionen im öffentlichen Dienst ab. Begründung: In der Coronakrise mit Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten seien sie »unverhältnismäßig«. Überzeugt Sie das?
Hier wird ein Rechtsbegriff angedeutet, der im Arbeitskampfrecht tatsächlich eine Rolle spielt. Das Grundgesetz gestaltet das Streikrecht als ein Freiheitsrecht aus, das durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt wird. Aber dabei geh...
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