Geständnis unter Folterdrohung: Bärendienst für den Rechtsstaat?
jW sprach mit Hans-Ulrich Endres, Anwalt des am Montag vom Landgericht Frankfurt (Main) zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen, dem Entführer und Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler
Ralf WurzbacherF: Die vom Gericht festgestellte »besondere Schwere der Schuld« Magnus Gäfgens bringt diesen für mindestens 18 Jahre hinter Gitter. Was macht die Tat des Verurteilten so »außergewöhnlich«?
Entscheidend für die Zuerkennung der besonderen Schwere der Schuld war aus Sicht der Richter die Vollendung dreier Mordmerkmale: Heimtücke, Verdeckung einer Straftat und Habgier.
F: Teilen Sie diese Rechtsauffassung?
Die Verteidigung hat für lebenslange Haft ohne besonder...
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