Jobcenter im Unrecht
Europäischer Gerichtshof: Deutschland darf erwerbslosen EU-Bürgern mit Kindern die Grundsicherung nicht verwehren
Susan BonathMit arbeitssuchenden EU-Bürgern geht die Bundesrepublik restriktiv um. Von Hartz IV und Sozialhilfe sind die meisten ausgeschlossen. Auch ein polnischer Vater hatte 2017 beim Jobcenter Krefeld auf Granit gebissen, obwohl er bereits gearbeitet hatte und seine Kinder in Deutschland beschult wurden. Doch am Dienstag schob der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser Praxis einen Riegel vor: Aufgrund ihres Schulbesuchs hätten die Kinder ein Aufenthaltsrecht. Denn das sei V...
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