Aus: Ausgabe vom 08.10.2020, Seite 5 / Inland
Studie: Schuldenbremse kann ausgehebelt werden
Berlin. Laut eines Gutachtens lässt sich die Schuldenbremse im Grundgesetz mit einem juristischen Kniff aushebeln. Demnach greift sie nicht, wenn Investitionen nicht vom Bund selbst, sondern von bundeseigenen Gesellschaften getätigt werden, geht aus der von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie hervor. »Rechtlich selbständige Einrichtungen des Bundes agieren außerhalb des Anwendungsbereichs der nationalen Schuldenbremse, wenn sie zur Erfüllung von Bundesaufgaben Investitionen tätigen und diese durch Kreditaufnahme finanzieren«, heißt es in der Untersuchung, die der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag. (Reuters/jW)
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