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Aus: Ausgabe vom 15.10.2020, Seite 4 / Inland

Geldwäsche soll stärker verfolgt werden

Berlin. Geldwäsche soll in der Bundesrepublik künftig konsequenter verfolgt werden. Wie das Kabinett am Mittwoch beschloss, soll es künftig grundsätzlich strafbar sein, kriminell erlangte Profite zu verschleiern – unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Bisher wird Geldwäsche nur verfolgt, wenn die Mittel aus bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammen. »Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen«, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Bundestag muss der Gesetzesänderung noch zustimmen. (dpa/jW)

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