Kriegsgegnerin verteidigt antimilitaristische Besetzung des Gefechtsübungszentrums Altmark
Außerdem: Warnstreik von 4.000 Beschäftigten in Berlin
Pressemitteilung der »Gewaltfreien Aktion GÜZ abschaffen« vom 20. Oktober: Kriegsgegnerin verteidigt antimilitaristische Besetzung vor Gericht
Am Dienstag wurde eine Kriegsgegnerin vom Amtsgericht Bonn zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt. Im Rahmen der Gewaltfreien Aktion GÜZ abschaffen betrat sie im vergangenen Sommer das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) Altmark, um den Übungsbetrieb zu stören. Vor dem Gericht protestierten im Rahmen einer Mahnwache mit Coronaabstan...
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