Aus Leserbriefen an die Redaktion
»Ausländerbehörden machen sich selbst strafbar«
Jäger
Zu jW vom 2./3. August 2003: »Jagdszenen aus Bayern«
Mit dem Artikel »Jagdszenen aus Bayern« macht Michael Liebler deutlich, was auch in anderen Bundesländern breite Praxis ist. Bewußt entziehen Ausländerbehörden »geduldeten« Menschen aus heuchlerischen Gründen den »Ausweisersatz« und kriminalisieren sie gezielt. Denn, wer sich in deutschen Landen ohne Paß oder Ausweisersatz aufhält, macht sich nach § 92 Ausländergesetz (AusIG) strafbar. Nicht nur, daß ...
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