Thüringer AfD klagt gegen Verordnung
Weimar. Thüringens Härtefallregelung für Geflüchtete, die abgeschoben werden sollen, steht auf dem Prüfstand. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar verhandelt seit Montag über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Härtefallkommission. Diese kann nach Angaben des Migrationsministeriums Flüchtlingen und Migranten, die nach Behördenentscheidung ausreisen müssten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Bei den Entscheidungen spielen humanitäre oder persönliche Gründe eine Rolle. Nach Angaben des Verfassungsgerichts geht es bei dem Normenkontrollverfahren um eine Überprüfung der Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission. Dabei spielten ihre Zusammensetzung und das Verfahren für ihre Entscheidungen eine Rolle. (dpa/jW)
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