Aus: Ausgabe vom 29.10.2020, Seite 5 / Inland
Mindestlohn steigt 2021 minimal
Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin mit einer Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto. Heil will einen Mindestlohn von 12 Euro erreichen. »Fünf Jahre nach der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des Durchschnittseinkommens«, sagte er. »Ich halte zwölf Euro dann für ein erreichbares Etappenziel.« Die Partei Die Linke fordert eine sofortige Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro. (dpa/jW)
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