Eilantrag gegen »Mietendeckel« scheitert
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Berliner Vermieters abgelehnt, die zweite Stufe des sogenannten Mietendeckels in der Hauptstadt auszusetzen. Vermietern drohten durch das Inkrafttreten keine schweren Nachteile, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die zweite Stufe soll am 23. November in Kraft treten und sieht die Absenkung vieler Mieten auf gesetzlich festgelegte Sätze vor. Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in Berlin vermietet. Das Gericht erklärte, es sei nicht ersichtlich, dass die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen einer Mietsenkung in einem Teil der Wohnungen existenzbedrohende Ausmaße annähmen. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, dass der Mietendeckel verfassungswidrig sei, könne die zu wenig bezahlte Miete rückwirkend eingefordert werden. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Die AfD wird sich weiter radikalisieren«
vom 30.10.2020 -
Bundestag will gefragt werden
vom 30.10.2020 -
Laue Geburtstagsfeier
vom 30.10.2020 -
Vor freiem Fall
vom 30.10.2020 -
Miete frisst Einkommen
vom 30.10.2020 -
»Es gibt kein Menschenrecht auf Flugreisen«
vom 30.10.2020