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Aus: Ausgabe vom 06.11.2020, Seite 7 / Ausland

EGMR: Urteil gegen polnische Justiz

Warschau. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den polnischen Staat in einem Antifolterverfahren zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Die Richter in Strasbourg sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass die polnische Justiz in einem Prozess gegen einen Drogenhändler Beweismittel zugelassen hatte, die unter Misshandlung zustande gekommen waren. Geklagt hatte ein Pole, der 2008 schuldig gesprochen woden war, Mitglied einer Drogenbande gewesen zu sein. Das polnische Gericht stützte sich dabei insbesondere auf unter Folter eines weiteren Mitglieds erzwungene Aussagen, welche die Drogenbande selbst 1997 aufgezeichnet hatte. (AFP/jW)

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