Aus: Ausgabe vom 10.11.2020, Seite 2 / Inland
Fehmarn: Bündnis plant Verfassungsbeschwerde
Fehmarn. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung will gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum geplanten Ostseetunnel Verfassungsbeschwerde einlegen. Da das Urteil stark in das deutsche Verbandsklagerecht eingreife, hätte das Gericht vor seiner Entscheidung zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen müssen, sagte der Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Hendrick Kerlen, am Montag. Durch das Versäumnis sei dem Aktionsbündnis der verfassungsmäßig garantierte gesetzliche Richter entzogen worden. Das BVerwG hatte am 3. November sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Fehmarnbelttunnels abgewiesen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Lohnverzicht für Beschäftigungsgarantie
vom 10.11.2020 -
»Sie wollte vom eigenen Versagen ablenken«
vom 10.11.2020 -
Mahnung und Erinnerung
vom 10.11.2020 -
Linke spricht von »Versagen«
vom 10.11.2020 -
Bruchlandung in Stuttgart
vom 10.11.2020 -
Arbeitsmarkt am Tropf
vom 10.11.2020