Aus: Ausgabe vom 10.11.2020, Seite 4 / Inland
Stuttgart: Landtag muss Wahlrecht ändern
Stuttgart. Kleine Parteien sind durch die Coronakrise aus Sicht des Landesverfassungsgerichts von Baden-Württemberg bei der Zulassung zur Landtagswahl benachteiligt. Der Landtag halte trotz der Pandemie an der Hürde von 150 Unterschriften pro Wahlkreis für die Wahlzulassung fest und verletze damit das Recht auf Chancengleichheit. Das stellte das Gericht am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Stuttgart fest. Freie Wähler, Die Linke, die ÖDP, die PARTEI und die Piratenpartei – alle derzeit nicht im Landtag vertreten – hatten gegen den Landtag geklagt. Der muss nun das Landtagswahlrecht ändern. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Lohnverzicht für Beschäftigungsgarantie
vom 10.11.2020 -
»Sie wollte vom eigenen Versagen ablenken«
vom 10.11.2020 -
Mahnung und Erinnerung
vom 10.11.2020 -
Linke spricht von »Versagen«
vom 10.11.2020 -
Bruchlandung in Stuttgart
vom 10.11.2020 -
Arbeitsmarkt am Tropf
vom 10.11.2020