In die Schranken gewiesen
Verfassungsschutz darf Hans-Litten-Archiv nicht mehr als »extremistisch« bezeichnen. Kritik am »Zensor zivilgesellschaftlichen Engagements«
Nick BraunsDas Bundesamt für Verfassungsschutz darf nicht mehr behaupten, dass das Hans-Litten-Archiv e. V. in Göttingen eine »extremistische Gruppierung« sei, »die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt«. Das stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem dem Verein zu Wochenbeginn zugegangenen Beschluss fest.
Das 2005 gegründete Hans-Litten-Archiv forscht zur Geschichte der Solidaritätsorganisationen der Arbeiterbewegung und der sozialen Bewegungen, darunter der...
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