Kleinkrieg um Ghettorenten
Anträge von Naziopfern werden weiterhin zu einem erheblichen Teil abgelehnt. Ein Gastbeitrag
Gesine LötzschEs war die Klage einer polnischen Jüdin, die zum Urteil von 1997 führte und den Stein ins Rollen brachte. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass Verfolgten des Naziregimes, die in einem Ghetto gearbeitet hatten, eine Rente nach deutschem Recht zustehe. 2002 – 57 Jahre nach der Befreiung Europas vom Faschismus! – hatte der Bundestag zum ersten Mal beschlossen, allen Überlebenden der Nazighettos eine Rente rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Urteils, also bis 1997, ...
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