Urteil: Kein Ausschuss zu »Linksextremismus«
Dessau. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat zu Recht gegen das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses »Linksextremismus« gestimmt. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Dessau am Dienstag und wies damit eine Klage der AfD-Landtagsfraktion zurück. Der beantragte Ausschuss überschreite in wesentlichen Teilen die verfassungsgemäßen Aufgaben des Landtags und würde entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung Aufgaben der Exekutive sowie der Rechtsprechung übernehmen, urteilten die Richter. Der Untersuchungsauftrag hätte dem Parlament verfassungswidrig ermöglicht, die Arbeit politischer Parteien zu kontrollieren. (AFP/jW)
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