Thüringen: AfD-Klage abgewiesen
Weimar. Die in Thüringen eingerichtete Härtefallkommission kann Flüchtlingen auch künftig eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewähren. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch. Die Richter wiesen damit eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab, die die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission in Frage gestellt hatte. Das Gremium, das es auch in anderen Bundesländern gibt, kann für Ausländer ein Bleiberecht vorschlagen, auch wenn sie nach einer Behördenentscheidung eigentlich ausreisen müssten. Die AfD-Fraktion hatte im Oktober Zweifel angemeldet, ob die Kommission und ihre Zusammensetzung mit der Verfassung vereinbar seien. Unter anderem ging es um die Frage, ob die Kommission Staatsgewalt ausübe. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Kein Schmerzensgeld für Kundus-Opfer
vom 17.12.2020 -
Gegen Behördenwillkür
vom 17.12.2020 -
Entlastungen für Eltern geplant
vom 17.12.2020 -
SPD enttäuscht Bellizisten
vom 17.12.2020 -
Kurzer Draht
vom 17.12.2020 -
Flucht in die Leiharbeit
vom 17.12.2020 -
Schließung um jeden Preis
vom 17.12.2020