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Mit schärferen Ausfuhrregeln will Großbritannien dafür sorgen, dass wichtige Kulturgüter im Land bleiben. Künftig muss der Anbieter die Offerte eines Museums, einer Galerie oder auch einer Privatperson im Vereinigten Königreich akzeptieren, wenn diese so hoch ist wie die aus dem Ausland. Das teilte das Kulturministerium in London am Sonnabend mit. Bisher war ein »Gentleman’s Agreement« in Kraft – ein britischer Interessent erhielt Zeit, um genügend Geld für ein gleichwertiges Angebot zu sammeln. Der Verkäufer musste dieses Gebot aber nicht annehmen.
»Unsere Museen und Galerien sind voll von Schätzen, die uns erzählen, wer wir sind und wo wir herkommen«, sagte Staatssekretärin Caroline Dinenage. Die neuen Regeln trügen dazu bei, Werke zu retten und zur »Erziehung und Inspiration künftiger Generationen« zu verwenden. Es ist die erste Änderung im Ausfuhrsystem für Kulturgüter seit 65 Jahren. Mit der Reform werde die »Uneindeutigkeit« beseitigt, die dazu geführt habe, »dass wichtige Kunstwerke für die Nation verlorengegangen sind«, sagte der Leiter der National Gallery in London, Gabriele Finaldi. (dpa/jW)
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