Strengere Regeln in Fleischindustrie
Karlsruhe. Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Kritiker halten das Gesetz unter anderem deshalb für verfassungswidrig, weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei. Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wiedergutzumachende Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht. (dpa/jW)
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