Aus: Ausgabe vom 07.01.2021, Seite 4 / Inland
Kabinett für Novelle von Soldatenversorgung
Berlin. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sollen künftig bei »Schädigungen während der Ausübung des Dienstes« erweiterte Entschädigungsansprüche erhalten. Das sieht der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Neben höheren finanziellen Leistungen für Betroffene und ihre Angehörigen geht es dabei auch um Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Neuregelung sieht außerdem eine erleichterte digitale Beantragung von Leistungen vor. In Kraft treten soll das Gesetz laut Verteidigungsministerium allerdings erst Anfang 2025. (AFP/jW)
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