»NSU«-Prozess: Prüfung der Urteile in Karlsruhe
Karlsruhe. Zweieinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung im »NSU«-Prozess ist der Bundesgerichtshof mit den eingelegten Revisionen befasst. Diese seien am Dienstag eingegangen, teilte das höchste deutsche Straf- und Zivilgericht in Karlsruhe mit. Zuletzt hatte die Bundesanwaltschaft ihre Stellungnahmen erstellt. Der für Staatsschutzdelikte zuständige 3. Strafsenat werde sich nun einarbeiten, hieß es. Dies werde voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen. In dem Verfahren um die Morde und Anschläge der neonazistischen Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« war am 11. Juli 2018 das Urteil verkündet worden. Das Oberlandesgericht München hatte Beate Zschäpe als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Zschäpe und drei Mitangeklagte haben Revision eingelegt. Die Bundesanwaltschaft ficht das Urteil gegen André E. an, das auffällig milde ausgefallen war. (dpa/jW)
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