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Aus: Ausgabe vom 29.01.2021, Seite 4 / Inland

Gemeinnützigkeit: ATTAC klagt in Karlsruhe

Frankfurt am Main. Das Netzwerk ATTAC legt nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit Verfassungsbeschwerde ein. Nach der dritten Niederlage in Serie vor der Finanzgerichtsbarkeit ist der Rechtsweg ausgeschöpft; die Organisation hofft nun auf einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Das teilte der ATTAC-Koordinierungskreis am Donnerstag in Frankfurt am Main mit. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof ein weiteres Mal die Gemeinnützigkeit der Organisation verneint und die Revision gegen das vorangegangene Urteil des Hessischen Finanzgerichts abgelehnt. (dpa/jW)

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