Gegründet 1947 Mittwoch, 22. Januar 2025, Nr. 18
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 13.02.2021, Seite 5 / Inland

C&A muss Miete nachzahlen

München. Im Streit um in der Coronakrise einbehaltene Mietzahlungen hat das Modekaufhaus C&A eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einbehaltener Miete für den April samt Zinsen. Der Vermieter hatte das Unternehmen im konkreten Fall verklagt, nachdem C&A die Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt nicht bezahlt hatte. C&A hatte dies mit den coronabedingten Schließungen begründet. Ein Mangel der Mietsache liege nicht vor und das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in der Entscheidung. (dpa/jW)