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Aus: Ausgabe vom 18.02.2021, Seite 15 / Medien

»Journalistische Sorgfalt« im Staatsvisier

Köln. Sogenannte Medienregulierer (des Staates) überprüfen verstärkt Webportale in Deutschland auf »journalistische Sorgfalt«. Am Montag seien zunächst elf Hinweisschreiben an Portale verschickt worden, wie die Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Es handele sich nicht um klassische Medienhäuser, sondern um Webportale, die auch »journalistische Angebote« auf ihren Seiten publizieren. Die Schreiben verschickten die Landesmedienanstalten, die für die Regionen Berlin/Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Saarland zuständig sind.

Gegenstand der Hinweisschreiben sind demnach etwa in Nordrhein-Westfalen vor allem handwerkliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, wie zum Beispiel das Fehlen von Quellen in den Artikeln. Auch Bilder, die aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang herausgenommen und in einen anderen Kontext gesetzt werden, wurden thematisiert. Ziel der gemeinsamen Aktion sei es, dass die festgestellten Mängel behoben werden und das Angebot damit rechtskonform ist. Inhalte der Artikel oder darin geäußerte Meinungen würden nicht bewertet. Den Portalen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 1. März zu reagieren.

Die Tätigkeit der »Regulierer« geht auf den Ende 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag der Bundesländer zurück, schrieb dpa. Das Regelwerk decke nicht nur die Grundsätze für den Rundfunk in Deutschland ab, sondern greife erstmals auch bei Internetplattformen, die journalistische Inhalte bereitstellen. Ziel des Vertrags sei es auch, gegen »Desinformation« vorzugehen.(dpa/jW)

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