EU rügt BRD: Nachlässige Geldwäschebekämpfung
Brüssel. Deutschland verstößt nach Ansicht der EU-Kommission wegen einer nachlässigen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde habe daher ein sogenanntes Aufforderungsschreiben an Deutschland verschickt, weil es eine Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht korrekt umgesetzt habe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Damit hat sie den ersten von fünf formellen Schritten innerhalb eines »Vertragsverletzungsverfahrens« eingeleitet, an dessen Ende auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen kann. (dpa/jW)
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