»Geht an der Intention des Grundgesetzes vorbei«
Bundesfinanzhof bezweifelt Gemeinnützigkeit von ATTAC. Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ein Gespräch mit Dirk Friedrichs
Gitta DüperthalDer Bundesfinanzhof, BFH, hat die Revision hinsichtlich der Gemeinnützigkeit von ATTAC Ende Januar zurückgewiesen und hält an seinem Urteil fest, dass der Entzug rechtskonform sei. Jetzt bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht. Sind Sie zuversichtlich?
Wir sind zuversichtlich, dass unsere Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein wird, denn wir stützen uns auf drei Grundrechte der Verfassung: auf Artikel 3, Gleichheit und Diskriminierungsverbote, Artikel 5, Meinung...
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