Thüringen: Verordnungen teils verfassungswidrig
Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärte am Montag in Weimar von der Landesregierung im Frühjahr und Sommer 2020 erlassene Corona-Verordnungen teilweise für nichtig. Damit war die AfD-Landtagsfraktion mit einer Klage in einigen Punkten erfolgreich. Die verordneten Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronapandemie beanstandete das Gericht nicht. Eine Verordnung vom Mai erklärten die Richter dagegen aus formalen Gründen für verfassungswidrig. Diese sei vom Gesundheitsministerium erlassen worden und damit von einem damals nicht formell ordnungsgemäß ermächtigten Verordnungsgeber. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Schnipp, schnapp
vom 02.03.2021 -
Altes Rezept
vom 02.03.2021 -
Kein Aufatmen bei Asse II
vom 02.03.2021 -
»Positiv aggressiv«
vom 02.03.2021 -
Geringer steigende Tarifverdienste
vom 02.03.2021 -
»Investoren sollten vor Verdrängung Angst haben«
vom 02.03.2021