Aus: Ausgabe vom 03.03.2021, Seite 9 / Kapital & Arbeit
EU fordert Maßhalten bei Mitteln für Kohleausstieg
Brüssel. Staatliche Zahlungen an Energiekonzerne wegen des beschlossenen Kohleausstiegs könnten gegen EU-Recht verstoßen. Die EU-Kommission teilte am Dienstag mit, sie habe »Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften«. Es gehe um 4,35 Milliarden Euro, die RWE und LEAG für entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten wegen des bevorstehenden Ausstiegs aus der Kohleverstromung in Deutschland erhalten sollen. Der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Ausstieg gewährt werde, müsse auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. (dpa/jW)
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