AfD klagt mit Erfolg
Bundesamt für Verfassungsschutz darf Partei vorerst nicht als »Verdachtsfall« einstufen
Ihre engmaschige geheimdienstliche Betreuung muss vorerst eingestellt werden: Die AfD darf bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht weiter vom Bundesamt für Verfassungsschutz als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« eingeordnet und beobachtet werden. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde.
Das Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgeg...
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