Absage an Vollverschlüsselung
Klage beim Bundesgerichtshof zum elektronischen Anwaltspostfach erfolglos
Marc BebenrothDigitalisierung in der Justizverwaltung bedeutet seit Anfang 2018 für Anwältinnen und Anwälte, ein von Beginn an mit ernsten Sicherheitsproblemen behaftetes System nutzen zu müssen: das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das sieht bis heute keine vollständige Verschlüsselung anwaltlicher Onlinekommunikation vor. Das stellte nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom Montag fest. Die verhandelte Klage der Gesellschaft für F...
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