Aus: Ausgabe vom 25.03.2021, Seite 4 / Inland
Kabinett will Rechte von Naziopfern stärken
Berlin. Die Bundesregierung will für die Einbürgerung von bisher benachteiligten Verfolgten der Nazidiktatur und deren Nachkommen einen rechtlichen Rahmen schaffen. Das dafür vorgesehene Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Artikel 116 des Grundgesetzes sieht zwar eine Einbürgerung in Deutschland vor, wenn die Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus »politischen, rassischen oder religiösen Gründen« entzogen wurde. In vielen Fällen wurden Verfolgte nicht formal ausgebürgert, sondern verloren die deutsche Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen. (dpa/jW)
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