Das Recht auf Proben
Die Klage von fünf Musikern der Staatskapelle Dresden auf ihr Recht auf Arbeit ist gescheitert. Das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz hat am Mittwoch die Berufung der Künstler zu einer Entscheidung des Dresdner Arbeitsgerichts abgewiesen. Die Musiker hätten einen Anspruch, proben zu dürfen; einen Anspruch auf öffentliche Auftritte gebe es derzeit hingegen nicht, sagte der Sprecher des Landesarbeitsgerichts. Anfangs war es bei der Klage auch um die Probenarbeit gegangen. Die Semperoper sei den Musikern diesbezüglich jedoch entgegengekommen und gewähre ihnen Probenmöglichkeiten. Dem Gericht sei es wichtig gewesen, dass die internationalen Spitzenmusiker durch Probenarbeit ihre Spielfähigkeit erhalten könnten. Das Urteil ist endgültig. (dpa/jW)
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