Im selben Boot
Der Chefkameramann von »Das Boot« (1981), Jost Vacano (87), muss weiter um eine höhere finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers streiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch in einem zweiten Verfahren das vorinstanzliche Urteil des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) wegen Fehlern bei der Berechnung der Ansprüche auf. Der Spielfilm von Regisseur Wolfgang Petersen spielte viele Millionen Euro ein. Vacano hatte umgerechnet etwa 100.000 Euro erhalten. Seit 2002 sieht im Urheberrecht der »Fairnessparagraph« eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Auf dieser Grundlage streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für eine Nachzahlung. (dpa/jW)
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