Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 17.04.2021, Seite 4 / Inland

»Hambi«-Protestcamp muss geräumt werden

Aachen. Das Protestcamp auf einer Wiese am Hambacher Forst muss geräumt werden, wie das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag entschied. Es erklärte eine entsprechende Räumungsverfügung des Kreises Düren für rechtmäßig. Es handelt sich um ein vor allem aus Wohnwagen bestehendes Camp der Bewegung »Hambi bleibt!«. Der Landkreis sieht die Wagen als »bauliche Anlagen«, die auf landwirtschaftlicher Fläche verboten seien. Er verlangte vom Eigentümer, sie zu entfernen, wogegen dieser geklagt hatte (siehe jW vom 16.4.). Die Kammer erklärte, der Kläger könne das Verbot nicht mit Anruf der Versammlungsfreiheit umgehen, es handele sich bei »Hambi bleibt!« um keine geschützte, friedliche Versammlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)