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Aus: Ausgabe vom 19.04.2021, Seite 11 / Feuilleton
Kunst

Streit ums Erbe

Vor 14 Jahren starb Jörg Immendorff (1945–2007), nun versucht die Justiz erneut, den Streit um das Erbe des Künstlers zu beenden. Vor dem Landgericht Düsseldorf ist dazu am kommenden Dienstag eine mündliche Verhandlung angesetzt. Streitparteien sind ein unehelicher Sohn Immendorffs und die Witwe des Künstlers. Der 22 Jahre alte Sohn hat Anspruch auf seinen Pflichtteil. Komplizierter ist die Frage, wieviel Geld das ist. Vier Jahre hat ein vom Gericht beauftragter Gutachter gebraucht, um den Verkehrswert der 6.500 Kunstwerke im Nachlass Immendorffs zu ermitteln. Die Witwe des Künstlers hatte schon vor acht Jahren 1,1 Millionen Euro an Immendorffs Sohn gezahlt und später einen weiteren sechsstelligen Betrag angeboten. Der damalige Anwalt des Jungen hatte aber insgesamt vier Millionen Euro gefordert. Dabei stützte er sich auf die Angaben zweier Auktionshäuser. Die hatten den Wert der 6.500 Kunstwerke, Gemälde, Skulpturen und Grafiken, zum Todeszeitpunkt Immendorffs auf 58 Millionen Euro geschätzt. Nachlassverwalter Michael Werner ging dagegen von nur 33 Millionen Euro Gesamtwert aus. Bei dem Pflichtteil soll es sich um ein Achtel des Gesamterbes handeln. Der Streitwert des Verfahrens beträgt 2,85 Millionen Euro. (dpa/jW)

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