Berufskrankheit
Stuttgart. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat Meniskusschäden bei Profihandballern als Berufskrankheit anerkannt. Geklagt hatte ein ehemaliger Bundesligaprofi, bei dem im Juli 2004 erstmals eine Schädigung des Innenmeniskus am rechten Knie festgestellt worden war. Nach seiner Karriere wollte er den Meniskusschaden im September 2016 von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit einstufen lassen. Diese lehnte jedoch mit der Begründung hab, dass die Trainings- und Wettkampfzeiten des Handballers pro Jahr dafür zu gering gewesen sind. Eine anschließende Klage beim Sozialgericht Reutlingen blieb erfolglos. Das Landessozialgericht in Stuttgart sah die Sache nun anders. (dpa/jW)
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