Ungarn: Gesetz zu neuen Stiftungen
Budapest. Das ungarische Parlament hat mit den Stimmen der Regierungsmehrheit ein Gesetz beschlossen, das die Übertragung staatlicher Einrichtungen und Vermögenswerte in neu zu schaffende Stiftungen vorsieht. Betroffen davon sind die meisten Universitäten des Landes. Das Gesetz definiert die neuen Stiftungen als öffentlich-rechtlich. Die rechte Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban ernennt die jeweiligen Stiftungsräte. Deren Mitglieder können von außen nicht mehr abberufen, die Zusammensetzung der Räte nicht mehr geändert werden. (dpa/jW)
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