Aus: Ausgabe vom 06.05.2021, Seite 5 / Inland
Ganztagsbetreuung: Gesetzentwurf gebilligt
Berlin. Bis spätestens 2029 soll es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf sieht eine täglich achtstündige Betreuung bis zur vierten Klasse vor. Dabei ist der Schulunterricht mit eingerechnet. Erfüllt werden könne der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsschulen. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Menschen wurden brutal zusammengeschlagen«
vom 06.05.2021 -
Zweifel an Einzeltäterthese
vom 06.05.2021 -
Adenauers Alptraum
vom 06.05.2021 -
Unzureichende Aufklärung kritisiert
vom 06.05.2021 -
Konflikt im Konsum
vom 06.05.2021 -
Drucker haben es satt
vom 06.05.2021