Protest am Kreuz
Der Künstler Wolfram Kastner muss den Nachfahren des Nazikriegsverbrechers Alfred Jodl rund 4.000 Euro wegen der Beschädigung der Familiengrabstätte zahlen. Er hatte gegen seine Verurteilung durch die Münchner Zivilgerichte in Karlsruhe geklagt, aber das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Münchner Urteile verletzten Kastner »nicht in seinem Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit«, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Um das Familiengrab auf der Fraueninsel im Chiemsee gibt es seit Jahren Streit. Jodl selbst liegt dort nicht begraben. Name, Dienstgrad und Lebensdaten stehen aber auf einem steinernen Kreuz. Kastner hatte dagegen 2015 und 2016 mit Aktionen protestiert. Einmal klebte er ein Schild mit der Aufschrift »Keine Ehre dem Kriegsverbrecher« an das Kreuz, einmal brach er einen Buchstaben aus dem Namenszug. Zweimal bemalte er das Kreuz mit roter Farbe.(dpa/jW)
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