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Aus: Ausgabe vom 18.05.2021, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Betriebsrätegesetz geht nicht weit genug

Berlin. Eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Montag mit dem Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes der Regierung befasst. Das Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten in kleineren Betrieben erleichtern, die Teilnahme an Betriebsratswahlen ab 16 Jahren ermöglichen und Schikanen gegen die Gründung von Beschäftigtenvertretungen erschweren. Als Sachverständige der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (HBS) beteiligt war Johanna Wenckebach. Sie sagte, der ursprüngliche Entwurf habe noch einen wirksamen gesetzlichen Schutz vorgesehen, dieser sei im Laufe der Abstimmung im Kabinett aber stark abgeschwächt worden. Eine Untersuchung der HBS hat gezeigt, dass geschätzt jede sechste Erstwahl eines Betriebsrats behindert wird, wie die Stiftung am Montag mitteilte. (jW)

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