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Aus: Ausgabe vom 21.05.2021, Seite 2 / Inland

Verfassungsgericht soll über BAföG entscheiden

Leipzig. Nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts werden die BAföG-Sätze nicht transparent ermittelt. Dies werde den verfassungsrechtlichen Anforderungen eines chancengleichen Zugangs zu Universitäten und anderen Ausbildungsangeboten nicht gerecht, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Es legte daher die Klage einer Studentin aus Osnabrück dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Im Streitzeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 wohnte die Studentin bei ihren Eltern und erhielt BAföG in Höhe von 373 Euro. Sie meint, dies sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Das ergebe sich durch einen Vergleich mit den Hartz- IV-­Leistungen für Erwerbslose. (AFP/jW)