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Aus: Ausgabe vom 22.05.2021, Seite 4 / Inland

Fälschung von Impfpass künftig strafbar

Berlin. Wer einen Impfpass fälscht oder einen gefälschten Impfpass benutzt, macht sich künftig strafbar. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Donnerstag abend beschlossen, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin erklärte. Das Gesetz sieht für die wissentlich falsche Dokumentation einer Impfung bis zu zwei Jahren Haft vor, für die Nutzung eines entsprechenden Ausweises bis zu ein Jahr Haft. Mit dem nachgewiesenen kompletten Impfschutz, der zwei Wochen nach der letzten nötigen Impfung besteht, können in der BRD eine Reihe von Freiheiten genutzt werden, die andernfalls nicht so ohne weiteres zur Verfügung stehen. (AFP/jW)

  • Leserbrief von Claus Reis aus Schwabach in Franken (14. Juni 2021 um 12:44 Uhr)
    Es gibt also eine neue Corona-App, die Covpass-App. Ob und wann diese jemals funktionieren wird, das wird sich weisen. Und doch stellt sich wieder einmal die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Denn jeder hat einen Personalausweis, der ist maschinell lesbar und kann auch mit Daten beschrieben werden. Aber nicht jeder hat und will ein Smartphone. Warum also nutzt man nicht den Personalausweis als zweiten Impfpass zur Ergänzung des international gültigen gelben Impfpasses? Mit dem Personalausweis kann man in weite Teile dieser Welt, auch außerhalb der EU, reisen. Er benötigt kein WLAN und auch kein Mobilfunknetz, er ist nahezu unverwüstlich, und der Akku kann nie leer werden. Fazit: Vielleicht ist die naheliegende Ausweislösung aber auch nur zu einfach und zu billig. Corona hat doch schon Unsummen, finanziert auf Pump, verschlungen. Da kommt es auf eine App mehr oder weniger auch nicht an. Darüber nachdenken sollte man jedoch nicht, denn wer es versucht, der bekommt ein Magengeschwür. Und das schadet der Sozialversicherung.