Tarifbindung nicht vorgesehen
Neuer Entwurf für eine Pflegereform bleibt bei Sicherung von höheren Löhnen vage
Im Streit um die Pflegereform gibt es einen neuen Entwurf. Demnach sollen Versorgungsverträge ab dem 1. September 2022 nur mit Einrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen. Um Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen zu entlasten, sind zum 1. Januar 2022 Veränderungen geplant. Zur Gegenfinanzierung ist unter anderem ein Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von jährlich einer Milliarde Euro ab ...
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