Lohndumping verhindern
EuGH-Urteil zur Arbeitnehmerüberlassung: Sozialstandards für Leiharbeiter müssen auch im Zielland gelten
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt Sozialrechte von ausländischen Leiharbeitern in Deutschland. Wenn eine Leiharbeitsfirma hauptsächlich Arbeitskräfte ins EU-Ausland vermittelt, kann sie nicht einfach Sozialversicherungsvorschriften des Firmensitzlandes anwenden. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des EuGH hervor.
Wäre das nicht der Fall, könnte das bewirken, dass sich Unternehmen »in d...
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