Ein wenig Gerechtigkeit
Alle Nachfahren von Verfolgten des deutschen Faschismus haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Erwerb der Staatsangehörigkeit
Ulla JelpkeGegen halb drei Uhr morgens in der Nacht zum Freitag, den 25. Juni, votierten Abgeordnete aller Fraktionen im Bundestag außer der der AfD für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur »Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts«. Mit dem Gesetz wird es – wenn der Bundesrat zugestimmt hat – künftig einen Rechtsanspruch auf die »Wiedergutmachungseinbürgerung« für alle Nachfahren von Opfern des Nazifaschismus geben, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten.
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