Was vom GG noch übrig ist
Pünktlich zum 203. Geburtstag von Karl Marx, also mit Schreiben vom 5. Mai 2021, erklärte die deutsche Bundesregierung: Die Tageszeitung junge Welt sei marxistisch, was nicht sein dürfe, behaupte die Existenz von Klassen als Grundstruktur der Gesellschaft, was ebenfalls nicht sein dürfe. Deshalb soll die Zeitung ökonomisch klein gehalten und medial in Verruf gebracht werden, um bestehende und zukünftige Geschäftspartner und Leser zumindest zu verunsichern.
Der Verfassungsschutz, auf dessen Informationen sich die Bundesregierung ausschließlich stützt, durchleuchtet sein »Beobachtungsobjekt« und interpretiert gewonnene Erkenntnisse in seinem Interesse. Dieser Angriff gilt zunächst der Zeitung junge Welt, ist aber auch als Drohung gemeint an alle Menschen und Organisationen in der Bundesrepublik, die wissenschaftlich mit dem marxistischen Begriffsapparat arbeiten, die marxistisch denken, handeln und/oder organisiert sind. Es ist also nicht weniger als ein Generalangriff auf die bundesdeutsche Linke bis tief in die Gewerkschaften hinein. Deshalb ist es so wichtig, sich genau darüber zu informieren, wie und warum die Bundesregierung diesen Angriff fährt. Und welche Konsequenzen das für die eigene Arbeit hätte, würde sie damit durchkommen.
Der Verlag 8. Mai, in dem jW erscheint (und der vom Verfassungsschutz ebenfalls als »verfassungsfeindlich« markiert wird), hat deshalb eine Broschüre herausgebracht, in der der Vorgang ausführlich dargestellt und kommentiert ist. Und damit man besser verstehen kann, weshalb die Bundesregierung das Grundgesetz so erheblich verletzt und aus welcher Tradition dieser Ansatz kommt, ist die Artikelserie des bekannten Publizisten Otto Köhler, die er für die junge Welt zum 70. Jahrestag des Bestehens des Grundgesetzes verfasste, wichtiger Bestandteil dieser Broschüre. Köhler zeigt, wie das ursprüngliche Grundgesetz demontiert wurde, welche Rolle der Verfassungsschutz dabei spielt und wie viele Nazikarrieren daran mitgewirkt haben.
Wer ist hier Verfassungsfeind?, 92 Seiten, mit zahlreichen Schwarzweißfotos, 3,90 Euro
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Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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Jedes Abo ein Nadelstich
vom 03.07.2021