BND muss Medienkontakte offenlegen
Leipzig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss einem Journalisten darüber Auskunft geben, welche Journalisten er zu einem sogenannten Kennenlerntermin einlud. Keine Auskunftspflicht besteht dagegen über Einzelgespräche, die auf Initiative bestimmter Journalisten zustande kamen, wie am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Geklagt hatte ein Redakteur des Tagesspiegels. Er hatte von dem deutschen Auslandsgeheimdienst umfassende Auskunft über dessen Pressekontakte verlangt, darunter die Namen der Kollegen und der zugehörigen Medien sowie die besprochenen Themen. (AFP/jW)
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