Vorgehen gegen NPD-Wahlplakate rechtens
Münster. Im Streit um abgehängte Wahlplakate des NPD-Kreisverbands in Mönchengladbach hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster der Stadt recht gegeben. Die anlässlich der Europawahl 2019 aufgehängten Plakate der faschistischen Kleinpartei waren nach OVG-Auffassung volksverhetzend, meldete die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vergangener Woche. Auf den Wahlplakaten waren die Namen zahlreicher Orte zu sehen, in denen Zuwanderer angeblich Straftaten gegen deutsche Staatsbürger begangen haben sollen. Darüber hinaus war auf den Plakaten der Slogan »Stoppt die Invasion: Migration tötet« zu lesen. Der Kreisverband kam damals zwar der Forderung der Stadt nach und hängte die Wahlplakate kurzfristig ab, ging dagegen aber gerichtlich vor. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies die Klage ab, weswegen die NPD vor das OVG zog. (AFP/jW)
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