Karlsruhe: Beschwerde zu Polizeigesetz erfolglos
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Polizeigesetz als unzulässig abgelehnt. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Beschwerde zurück, weil die Kläger nicht hinreichend dargelegt hätten, inwieweit sie in ihren Grundrechten verletzt sind. Sie hätten zudem zunächst den normalen Rechtsweg beschreiten müssen. Zugleich betonte das Gericht, dass der Gesetzgeber Regeln zum Schutz vor Angriffen über IT-Systeme formulieren müsse. Inwiefern das baden-württembergische Gesetz dem genügt, ist offen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob staatliche Stellen Sicherheitslücken geheimhalten dürfen, um sie für sich zu nutzen. Gegen die Regelung zu sogenannten Staatstrojanern hatten auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte mehrere Beschwerdeführer geklagt. (dpa/jW)
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