Verfassungsgericht weist Angriff auf DKP zurück
In seiner Entscheidung vom Dienstag ist das Bundesverfassungsgericht der Nichtanerkennungsbeschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) vollumfänglich gefolgt. Dazu erklärte ihr Vorsitzender Patrik Köbele:
»Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Versuch, die Existenz der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) mit bürokratischen Mitteln zu gefährden und ihr die Kandidatur bei den Bundestagswahlen zu verbieten, zurückgewiesen.
Die Begründung ist eine schalle...
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